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   LAG Sachsen-Anhalt, 15.09.2011 - 3 Sa 141/10   

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https://dejure.org/2011,79287
LAG Sachsen-Anhalt, 15.09.2011 - 3 Sa 141/10 (https://dejure.org/2011,79287)
LAG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 15.09.2011 - 3 Sa 141/10 (https://dejure.org/2011,79287)
LAG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 15. September 2011 - 3 Sa 141/10 (https://dejure.org/2011,79287)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 4 Abs 4 S 1 EntgFG, § 2 Abs 1 EntgFG, § 3 Abs 1 EntgFG, § 4 Abs 1 EntgFG, § 1 Abs 1 TVG
    Abweichung vom Lohnausfallprinzip durch Tarifvertrag - Entgeltfortzahlung bei Krankheit und gesetzlichem Feiertag nach dem Referenzprinzip bei einem Teilzeitbeschäftigten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 26.09.2001 - 5 AZR 539/00

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - Unentgeltliche Nacharbeit; Kürzung des

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 15.09.2011 - 3 Sa 141/10
    Gestützt auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 26.09.2001 - Az: 5 AZR 539/00 - hat das Arbeitsgericht Halle festgestellt, dass die Tarifparteien des RTV die in § 4 Abs. 4 Entgeltfortzahlungsgesetz enthaltene Tariföffnungsklausel für eine so genannte "51 %-Regelung" genutzt haben.

    Die Tarifvertragsparteien können daher das gesetzliche Lohnausfallprinzip durch das Referenzprinzip ersetzen sowie Umfang und Bestandteile des zugrunde zu legenden Arbeitsentgelts regeln (BAG vom 26. August 1998 - 5 AZR 740/97 - BAGE 89, 330; BAG vom 26.09.2001 - 5 AZR 539/00 - zitiert nach Juris - Rn. 26).

    Damit ist allerdings die Arbeitszeit gemeint, für die der Arbeitnehmer in dem Zeitraum des § 3 Abs. 1 Entgeltfortzahlungsgesetz Arbeitsentgelt bekommen hätte, wenn er nicht an der Arbeitsleistung verhindert gewesen wäre, sondern gearbeitet hätte (BAG 5 AZR 539/00 a. a. O. Rn. 27 m. w. N.).

    Zu den der Regelungsbefugnis der Koalitionen überlassenen Materien wird insbesondere das Arbeitsentgelt und die anderen materiellen Arbeitsbedingungen (vgl. BVerfGE 94, 268, 286; BVerfG 27. April 1999 - 1 BvR 2203/93 und 1 BvR 897/95 - BVerfGE 100, 271 = NZA 1999, 992; BVerfG 03. April 2001 - 1 BvL 32/97 - so zitiert vom BAG vom 26.09.2001 - 5 AZR 539/00 - zitiert nach Juris Rn. 32).

  • BVerfG, 24.04.1996 - 1 BvR 712/86

    Wissenschaftliches Personal

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 15.09.2011 - 3 Sa 141/10
    Der durch Artikel 9 Absatz 3 Grundgesetz gewährleistete Schutz der Tarifautonomie erstreckt sich auf alle koalitionsspezifischen Verhaltensweisen und umfasst insbesondere auch das Aushandeln von Tarifverträgen (vgl. BVerfG 24. April 1996 - 1 BvR 712/86 - BVerfGE 94, 268 = AP HRG § 57 a Nr. 2).

    Zu den der Regelungsbefugnis der Koalitionen überlassenen Materien wird insbesondere das Arbeitsentgelt und die anderen materiellen Arbeitsbedingungen (vgl. BVerfGE 94, 268, 286; BVerfG 27. April 1999 - 1 BvR 2203/93 und 1 BvR 897/95 - BVerfGE 100, 271 = NZA 1999, 992; BVerfG 03. April 2001 - 1 BvL 32/97 - so zitiert vom BAG vom 26.09.2001 - 5 AZR 539/00 - zitiert nach Juris Rn. 32).

  • BVerfG, 03.04.2001 - 1 BvL 32/97

    Urlaubsanrechnung

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 15.09.2011 - 3 Sa 141/10
    Zu den der Regelungsbefugnis der Koalitionen überlassenen Materien wird insbesondere das Arbeitsentgelt und die anderen materiellen Arbeitsbedingungen (vgl. BVerfGE 94, 268, 286; BVerfG 27. April 1999 - 1 BvR 2203/93 und 1 BvR 897/95 - BVerfGE 100, 271 = NZA 1999, 992; BVerfG 03. April 2001 - 1 BvL 32/97 - so zitiert vom BAG vom 26.09.2001 - 5 AZR 539/00 - zitiert nach Juris Rn. 32).
  • BVerfG, 27.04.1999 - 1 BvR 2203/93

    Lohnabstandsklausel

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 15.09.2011 - 3 Sa 141/10
    Zu den der Regelungsbefugnis der Koalitionen überlassenen Materien wird insbesondere das Arbeitsentgelt und die anderen materiellen Arbeitsbedingungen (vgl. BVerfGE 94, 268, 286; BVerfG 27. April 1999 - 1 BvR 2203/93 und 1 BvR 897/95 - BVerfGE 100, 271 = NZA 1999, 992; BVerfG 03. April 2001 - 1 BvL 32/97 - so zitiert vom BAG vom 26.09.2001 - 5 AZR 539/00 - zitiert nach Juris Rn. 32).
  • BAG, 26.08.1998 - 5 AZR 740/97

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall: 80 % oder 100 %

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 15.09.2011 - 3 Sa 141/10
    Die Tarifvertragsparteien können daher das gesetzliche Lohnausfallprinzip durch das Referenzprinzip ersetzen sowie Umfang und Bestandteile des zugrunde zu legenden Arbeitsentgelts regeln (BAG vom 26. August 1998 - 5 AZR 740/97 - BAGE 89, 330; BAG vom 26.09.2001 - 5 AZR 539/00 - zitiert nach Juris - Rn. 26).
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